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   BVerwG, 24.02.1960 - V C 160.58   

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https://dejure.org/1960,3226
BVerwG, 24.02.1960 - V C 160.58 (https://dejure.org/1960,3226)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1960 - V C 160.58 (https://dejure.org/1960,3226)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1960 - V C 160.58 (https://dejure.org/1960,3226)
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  • BVerwG, 30.07.1955 - I B 25.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1960 - V C 160.58
    Demgemäß hat der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem angeführten Beschluß (BVerwGE 2, 190), da eine entsprechende ausdrückliche Vorschrift fehlt, das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift aus dem Bedürfnis der Rechtssicherheit hergeleitet.
  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1960 - V C 160.58
    Auch schriftliche Erklärungen von Rechtserheblichkeit ohne Unterschrift können den Urheber mit hinreichender Bestimmtheit erkennen lassen (vgl. RGSt 62, 53; 67, 385; BGHSt 2, 77).
  • BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 418/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Formelle Voraussetzungen bei der Kündigungsschutzklage;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1960 - V C 160.58
    Ähnliches gilt für die Entscheidungen anderer oberer Bundesgerichte (BAG 1, 272; BSG 1, 243).
  • BSG, 13.10.1955 - 1 RA 65/55
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1960 - V C 160.58
    Ähnliches gilt für die Entscheidungen anderer oberer Bundesgerichte (BAG 1, 272; BSG 1, 243).
  • RG, 30.11.1933 - III 992/33

    Was gehört zur "Schriftlichkeit" im Sinne des § 314 StPO.?

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1960 - V C 160.58
    Auch schriftliche Erklärungen von Rechtserheblichkeit ohne Unterschrift können den Urheber mit hinreichender Bestimmtheit erkennen lassen (vgl. RGSt 62, 53; 67, 385; BGHSt 2, 77).
  • RG, 23.02.1928 - II 74/28

    Ist der Strafantrag schriftlich angebracht (§ 158 StPO.), wenn die

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1960 - V C 160.58
    Auch schriftliche Erklärungen von Rechtserheblichkeit ohne Unterschrift können den Urheber mit hinreichender Bestimmtheit erkennen lassen (vgl. RGSt 62, 53; 67, 385; BGHSt 2, 77).
  • RG, 15.05.1936 - 2/36/V 62/35

    Müssen in Anwaltsprozessen bestimmende Schriftsätze von einem bei dem

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1960 - V C 160.58
    Gerade aus diesen Bestimmungen der Zivilprozeßordnung haben das Reichsgericht (RGZ 151, 82) und der Bundesgerichtshof (ZZP 68, 186) ... Gründe für das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift hergeleitet.
  • BVerwG, 24.02.1960 - V C 158.58
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1960 - V C 160.58
    Wie BVerwG V C 158.58.
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